Alle Mietverträge können jederzeit, ungeachtet der Mindestmietdauer, in einen festen Kauf umgewandelt werden. Vertragswert abzüglich Mietanrechnung = Restbetrag. Auch Kauf gegen Teilzahlung ist möglich.

Der Gesetzgeber schreibt eine Anzahlung von 30 % des Kaufpreises vor. Die gewährte Mietanrechnung aus einem Mietvertrag wird der Anzahlung zugerechnet. Die Restsumme wird in maximal 48 Monatsraten beglichen. Der Teilzahlungszuschlag beträgt 0,5 % pro Monat; entspricht 6 % pro Jahr.

Allfällige Reparaturen dürfen nur durch unsere eigenen Fachleute ausgeführt werden. Eingriffe von Drittpersonen sind nicht erlaubt. Reparaturkosten sind in der Miete nicht inbegriffen und werden gesondert verrechnet.

Wir unterhalten seit Jahrzenten eine gut eingerichtete Spezialwerkstätte mit gelernten, eidg. geprüften und erfahrenen Instrumentenbauern. Prompte und zuverlässige Arbeit zu kulanten Preisen, ist unsere Devise.

Instrumente Monatl. Miete ab Mindestmietdauer
für Instrumente
Rückvergütung
der Miete
Piccolo 30.00 6 Monate

Die bezahlte Miete abzüglich Zins- Verwaltungskosten von 0.75% vom Vertragswert pro beanspruchten Monat. Bei Tausch auf ein besseres max 50% von höchstens 1 Jahresmiete je nach Zustand des Instrumentes.

Querflöte 30.00 6 Monate
Klarinette 30.00 6 Monate
Saxophone 50.00 6 Monate
Oboe 40.00 6 Monate
Fagott 66.00 6 Monate
Cornet 25.00 6 Monate
Trompete 25.00 6 Monate
Zugposaune 30.00 6 Monate
Gitarre 20.00 6 Monate
E-Gitarre 20.00 6 Monate
Verstärker 20.00 6 Monate
Trommel mit Ständer 20.00 6 Monate
Schlagzeug 40.00 6 Monate
Violine 1/8 bis 3/4 25.00 6 Monate

12 Monate voll,
abzüglich 6 % Zins vom Vertragswert.
Bei mehrjähriger Miete
nach Absprache.

Violin 4/4 30.00 6 Monate
Viola 35.00 6 Monate
Cello 1/8 bis 3/4 50.00 6 Monate
Cello 4/4 60.00 6 Monate
Kontrabass 70.00 6 Monate
Klaviere Verlangen Sie unsere separate Liste
E-Piano und Keyboard
Akkordeon
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